ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER FA.LUTZ SERVICES GMBH

§ 1 Vertragsgrundlagen

1. Lutz Services erbringt Unterstüzumgsleistungen zu Gunsten des Kunden bei dessen Personalbeschaffung.

2. Zur Erfüllung dieses Auftrags ist der Kunde verpflichtet, Fa.Lutz Services GmbH sämtliche hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen zur notwendigen Beschreibung der zu besetzenden Stelle und Abfassung eines sachgerechten Bewerbungs- und Anforderungsprofiles.

3. Macht der Auftraggeber geltend, von einer möglichen Anstellung eines durch die Fa.Lutz Services GmbH vorgeschlagenen Bewerbers unabhängig von der Vermittlungstätigkeit der Fa.Lutz Services GmbH Kenntnis erhalten zu haben, so ist dies unverzäglich nach Bekanntgabe des Namens des Bewerbers unter entsprechender Nachweisführung geltend zu machen, längstens binnen einer
Woche ab bekanntgabe des Bewerbers durch die Fa.Lutz Services GmbH. Wird diese Meldung unterlassen oder verspätet erteilt, so bleibt der Honoraranspruch der Fa.Lutz Services GmbH hiervon unberührt und der Einwand unbeachtlich.

$ 2 Vermittlungsprovision

1. Im Falle erfolgreicher Vermittlung ist die vereinbarte Provision entsprechend Vertrag zur Zahlung fällig innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungslegung.

2. Zur ordnungsgemäßen Abrechnung verpflichtet sich der Kunde, sämtliche hierfür relevanten Informationen bekanntzugeben, insbesondere einen etwaigen Vertragsabschluß mit einem Bewerber unverzüglich bekanntzugeben einschließlich sämtlicher für die Abrechnung relevanten Daten, insbesondere das mit dem Bewerber vereinbarte Brutto-Jahresgehalt unter Einschluss sämtlicher vereinbarter Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubsgeld, abrechnungsrechtlich relevante Bestandteile der Gestaltung eines Firmen PKW, Weihnachtsgratifikationen und erfolgsabhängige sonstige Bonuszahlungen. Die Erteilung dieser Informationen hat unaufgefordert zu erfolgen, bei Verletzung dieser Verpflichtung gelten insoweit die vertraglich vereinbarten Regelungen.

3. Unbeschadet dieser besonderen regelungen kann die Fa.Lutz Services GmbH bei Unterlassen der Erteilung dem Kunden Abrechnung erteilen auf Basis der branchenüblichen Brutto-Gehaltssätze, wahlweise auch auf Basis des Bewerbungs- und Anforderungsprofils.

§ 3 Besondere Leistungen und Vergütungen

Wünscht der Kunde besondere Leistungen wie z.B. die Schaltung von Annoncen in Print- oder anderen Medien oder die Durchführung sonstiger besonderer Bewerbungsmaßnahmen wie z.B. die Führung von Eignungsgesprächen, so sind hierfür gesondert Honorare fällig und im Einzelfall auf Anforderung hin zu vereinbaren.

§ 4 Abrechnung

1. Sämtliche Beträge gelten als netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart.

2. Rechnungen sind sofort und ohne Einbehalt oder Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig.

3. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist dem Kunden nur möglich, wenn diese Gegenforderungen entweder durch die Fa. Lutz Services GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte gegenüber Forderungen gegenüber der Fa.Lutz Services GmbH sind in gesetzlich zulässigem Umfange ausgeschlossen.

§ 5 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit

Sämtliche Daten und Informationen sind von den Vertragsparteien vertraulich zu behandeln, hierüber ist Stillschweigen zu bewahren, eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige Genehmigung des Vertragspartners ist nicht gestattet.

Bewerbungsunterlagen erfolgloser Bewerbungen sind auf Verlangen der Fa. Lutz Services GmbH vom Kunden herauszugeben, dies gilt nicht für erfolgreiche Bewerbungen.

Die Fa. Lutz Services GmbH ist insoweit von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, als die Weitergabe von Daten und Informationen zur erfolgreichen Vermittlungstätigkeit notwendig ist.

§ 6 Haftung

Die Haftung der Fa.Lutz Services GmbH wird soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere ist sie beschränkt auf Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz soweit nicht Personenschäden betroffen sind.

Eine Haftung dafür, dass ein vermttelter Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird oder eine Arbeitsstelle antritt.

Die Parteien sind weiter darüber einig, dass sämtliche Angaben die durch die Fa. Lutz Services GmbH zu einer Bewerbung erfolgen, auf den Informationen, Auskünften und Nachweisen des jeweiligen Bewerbers beruhen, eine Gewähleistung hierfür wird ausgeschlossen.

§ 7 Gerichtsstand,Erfüllungsort,Rechtsanwendung

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 8 Schlussbestimmungen

Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, es sei denn, es wird durch die Parteien hierauf ausdrücklich verzichtet. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollten bei Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, bleibt die Wirksamkeit des vertrages im Übrigen hiervon unberührt, die Vertrags-
partner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung so auszulegen, umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, bzw. die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit ihr beabsichtigte, insbesondere wirtschaftliche Zweck oder der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck dieses Vertrages, soweit gesetzlich zulässig, weitestgehend erreicht wird.